Das Presbyterium hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, in den Monaten Januar bis März des kommenden Jahres die Gottesdienste im Rahmen einer „Winterkirche“ zu feiern.
Das bedeutet konkret: Alle Gottesdienste an unseren drei Standorten finden in diesem Zeitraum nicht in den Kirchen, sondern in den Gemeindehäusern statt. Diese Regelung betrifft auch Taufgottesdienste. Ausnahmen sind lediglich Hochzeitsfeiern sowie der Gottesdienst zum Neujahrsempfang am 11. Januar, die wie gewohnt in der Kirche gefeiert werden dürfen.
Der bereits beschlossene Gottesdienstplan bleibt unverändert – lediglich der Ort der Feier verschiebt sich in das jeweilige Gemeindehaus.
Hintergrund dieser Entscheidung sind die gestiegenen Energiekosten für das Beheizen der Kirchen sowie der bewusste Umgang mit Energie im Sinne der Nachhaltigkeit. Durch die Nutzung der kleineren und besser beheizbaren Gemeinderäume möchten wir verantwortungsvoll mit den vorhandenen Ressourcen umgehen – ohne auf die gewohnte Gemeinschaft und geistliche Begegnung zu verzichten.
Wir laden Sie herzlich ein, auch in der „Winterkirche“ miteinander Gottesdienst zu feiern – in warmen Räumen, mit offenem Herzen und im Vertrauen darauf, dass Gottes Nähe nicht an ein Gebäude gebunden ist.
Ihr Presbyterium