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Drei Ruhestätten unserer Kirchengemeinde

Die Friedhöfe sind die Ruhestätte der Toten und sollen den Lebenden eine Stätte der Erinnerung an die Verstorbenen sein. Die Heiligkeit des Ortes erfordert ein stilles und respektvolles Verhalten aller Friedhofsbesucher.

Unsere Kirchengemeinde ist Eigentümerin von drei Friedhöfen, die alle nah beieinander im Stadtteil Mühlendorf gelegen sind. Sie wurden in den Jahren 1823, 1845 und 1908 angelegt und werden nach den Bestimmungen der Friedhofssatzung genutzt, gepflegt und verwaltet. Ihre Gesamtfläche beträgt 5,1 ha (= 51.000 qm). Rund 50 % davon sind derzeit belegt.

Um den sich wandelnden Wünschen der Hinterbliebenen zu folgen, bietet die Kirchengemeinde seit einigen Jahren zusätzlich zu den herkömmlichen Wahl-, Urnenwahl- und Reihengrabstätten auch andere Grabarten an. Urnenstelen bzw. -kammern (keine Pflege) und Erd- und Urnengemeinschaftsgräber (geringste Gebühr, keine Pflege) erfreuen sich wachsender Beliebtheit.

Friedhof Altena

  • Friedhofsstraße 80, 58762 Altena

Friedhof Nachrodt

  • Wiblingwerder Str. 58769 Nachrodt-Wiblingwerde

Friedhof Wiblingwerde

  • Zur Heide, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde

Der gesamte Friedhof ‚Friedhofstraße/Iserlohner Straße’ steht seit dem 7.1.1986 unter Denkmalschutz. Dazu gehören auch die alten Kapelle von 1911 und 43 als denkmalwert vom Westfälischen Amt für Denkmalpflege anerkannten Grabmale. Ab dem 1.1.2006 werden auf dem Friedhof ‚Gehegder Weg’ (ehemals der reformierte Friedhof) keine neuen Nutzungsrechte mehr vergeben. Beisetzungen dürfen nur noch in Grabstätten stattfinden, an denen zum Zeitpunkt der beschränkten Schließung noch Nutzungsrechte bestehen, sofern bei diesen noch nicht alle Grabstellen belegt sind. Unser Friedhof beherbergt ferner Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. 164 Verstorbene aus dem 1. und 2. Weltkrieg finden in Einzelgräbern und Ehrenfeldern ihre letzte Ruhestätte.

Am 8. März 1925 beschlossen das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Nachrodt-Obstfeld den Ankauf eines Grundstückes von Herrn Heinrich Renfordt zu Obstfeld, das heutige Friedhofsgrundstück an der Wiblingwerder Straße. Einige Jahre später – 1927 – erschien es dem Presbyterium zweckmäßig, das oberhalb des neuen Friedhofs gelegene und Heinrich Schulte zu Obstfeld gehörende Waldgelände, ca. 89 Ar groß, für eine spätere eventuelle Erweiterung der bestehenden Anlage hinzuzukaufen. Durch eine vertragliche Regelung mit der Kommunalgemeinde Nachrodt-Wiblingwerde hat die Kirchengemeinde ab 1. September 1989 das Gelände des Kommunalfriedhofes an der Niemöllerstraße und der Wiblingwerder Straße übernommen. Sie hat sich verpflichtet, die ursprünglich kommunale Aufgabe entsprechend den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und den eigenen Satzungsbestimmungen über das Friedhofswesen zu übernehmen. Im Jahr 2022 hat das Presbyterium beschlossen, den Friedhof wegen des fehlenden Bedarfes an Bestattungsstellen zum 31.12.2033  zu schließen.

Der kirchliche Friedhof muss sich selbst tragen und finanziert sich ausschließlich aus den zu erhebenden Gebühren. Folglich müssen diese Gebühren kostendeckend sein und dürfen nicht sozial gestaffelt werden. Rechtsgrundlage zur Erhebung der Friedhofsgebühren ist die kirchenaufsichtlich und staatlich genehmigte Friedhofsgebührensatzung. Wenn sich im Laufe des Jahres zeigt, dass die tatsächlichen Gebühreneinkünfte fortgesetzt unter dem Budget bleiben und auf der anderen Seite die Summe der Gesamtunterhaltungskosten steigt, bleibt als einzige Möglichkeit eine Gebührenanhebung. Stadt, Kirchengemeinde oder Dritte zahlen zum Friedhof nichts dazu.