Die Kirchengemeinde wird vom Presbyterium geleitet. Dies geschieht in gemeinsamer Verantwortung von Pfarrerinnen/Pfarrern und Presbyterinnen/Presbytern.
Das Presbyterium wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden aus seiner Mitte. Auch wenn Pfarrstelleninhaberinnen und -inhaber grundsätzlich dazu verpflichtet sind, den Vorsitz oder die Stellvertretung im Presbyterium zu übernehmen: auch Presbyterinnen und Presbyter können diese wichtige Aufgabe wahrnehmen. Das Presbyterium entsendet Abgeordnete in die Kreissynode, also das Leitungsgremium des Kirchenkreises, und wirkt so an der Leitung der Kirche mit.
- es wacht darüber, dass in der Gemeinde das Evangelium rein und lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden
- es wirkt bei der Pfarrwahl mit
- es ist für die Konfirmanden-Arbeit verantwortlich
- es beschließt über die Zulassung zum Heiligen Abendmahl
- es legt die Zahl der Gottesdienste und deren Zeiten fest
- es fördert die Kirchenmusik und den Gemeindegesang
- es sorgt für die Sammlung und Weiterleitung der Kollekten
- es kümmert sich um die Ausstattung der gottesdienstlichen Räume und die Pflege der kirchlichen Geräte
- es unterstützt die Pfarrerinnen und Pfarrer bei den Hausbesuchen
- es ist verantwortlich für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
- es wahrt die kirchlichen Anliegen im Blick auf die Schulen
- es hält Kontakt zu den Einrichtungen der Diakonie
- es stellt haupt- und nebenberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein und führt die Dienstaufsicht
- es beauftragt ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- es verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde
- es vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr





